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Elektrofahrräder – Pedelecs und E-Bikes

Es gibt zwei verschiedene Arten von Elektrofahrrädern: Das Pedelec und das E-Bike. „Ein Pedelec ist ein Elektrofahrrad, das die Tretbewegung unterstützt: Nur wenn der Fahrer tritt, unterstützt der Elektromotor. Bei einem E-Bike erfolgt die Motorunterstützung durch Gasgeben, also unabhängig vom Treten des Fahrers. Für die rechtliche Einordung kommt es auf die erzielbare Höchstgeschwindigkeit sowie auf die Motorleistung an. Davon hängt ab, unter welchen Voraussetzungen und wo mit einem solchen Gefährt am Straßenverkehr teilgenommen werden darf.“ (ADAC 07.05.2015)

Pedelecs lassen sich in drei Gruppen einteilen:

  • Pedelec ohne Anfahrhilfe bis 25 km/h. Für dieses Pedelec bestehen weder eine Führerschein- noch eine Helmpflicht. Auch wenn dies dringend zu empfehlen ist. Somit zählt es zu den Fahrrädern.
  • Pedelec mit Anfahrhilfe, das heißt, dieses Fahrrad fährt auch ohne Mittreten bis zu 6 km/h. Beim Mittreten unterstützt der Motor das Fahrrad bis 25 km/h.
  • Schnelles Pedelec, welches ohne Treten bis zu 20 km/h fahren. Der Motor unterstützt das Mittreten bis zu 45 km/h. Hierbei handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, das ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigt. Zudem besteht eine Helm- und eine Führerscheinpflicht der Klasse M.
Quelle: Flickr, Dornenwolf (Lizenz)

Quelle: Flickr, Dornenwolf (Lizenz)

Auch die Elektro-Bikes werden in drei Kategorien eingeteilt:

  • E-Bikes bis 20 km/h sind Leichtmofas, welche ein Versicherungskennzeichen besitzen müssen. Zudem benötigt der Fahrer mindestens eine Mofaprüfbescheinigung, wenn er nach dem 31.03.1965 geboren worden ist. Allerdings sind diese E-Bike Fahrer von der Helmpflicht befreit. Trotzdem dürfen Radwege nur befahren werden, wenn es durch das Schild „Mofa frei“ gekennzeichnet ist.
  • E-Bikes bis 25 km/h sind Mofas, es besteht wie für alle Kleinkrafträder eine Helmpflicht.
  • E-Bikes bis 45 km/h sind ebenfalls Kleinkrafträder. Diese dürfen allerdings nur mit der Führerscheinklasse M gefahren werden. Selbstverständlich besteht auch hier die Helmpflicht. Radwege dürfen nicht befahren werden.

Bei der juristischen Einordnung von Pedelecs und E-Bikes haben ADAC Juristen die verschiedenen Modelle sowie technische Daten als PDF zusammengestellt. Diese finden Sie hier.

Testberichte zu E-Bikes finden Sie hier.

Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/pedelecs-e-bikes/default.aspx (29.06.2015)

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